Hinweis zum Testament:
Die Erstellung von Testamenten über unseren Testamentsgenerator sind gedacht für Testierende, die Rechtssicherheit in den Formulierungen ihres Testaments haben wollen. Alle Formulierungen wurden anwaltlich erstellt und werden anhand aktueller Rechtsprechung laufend überwacht.
Für die folgenden Fälle empfehlen wir aber ausdrücklich eine persönliche Beratung durch einen Fachmann:
1. |
Behindertentestament: Sie haben ein geistig behindertes Kind und wünschen, dass nach Ihrem Tod staatliche Stellen dessen Erbe nicht einfordern können. |
2. |
Überschreiten der Erbschaftssteuerfreibeträge: Sie wollen Vermögen vererben, die die Erbschaftssteuerfreibeträge überschreiten. Die Erbschaftssteuerfreibeträge sind: für den Ehegatten 500.000 EUR, für jedes Kind 400.000 EUR, für jeden Enkel 200.000 EUR, für leibliche Eltern jeweils 100.000 EUR, für fast alle anderen Personen 20.000 EUR. Sollten Sie Ihr Erbvermögen so verteilen können, dass diese Beträge nicht überschritten werden, fallen keine Erbschaftssteuern an. |
3. |
Gesellschaftsvermögen: Sie sind Gesellschafter einer juristischen Person und haben (Mit-) Gesellschafter. |
4. |
Auslandsvermögen: Sie haben Vermögen im Ausland - vor allem Immobilienvermögen. |
In diesen Fällen sind besondere Konstellationen zu berücksichtigen, die auf Grund der Komplexität nicht in diese Testamente, die über den Testamentsgenerator erstellt werden, eingeflossen sind.